Ergänzt die bereits zuvor mögliche Förderung von Hygienemaßnahmen, wie z.B. die Anschaffung von Desinfektionsmitteln und Luftfilteranlagen. Bis zu 90 % der Kosten im Rahmen der Überbrückungshilfe II können erstattet werden, wenn die Antragsvoraussetzungen für ÜH II bestehen. Die Antragstellung für max. 200.000,00 € muss über einen Steuerberater erfolgen, wir unterstützen Sie gerne dabei.
Weitere Informationen ...
„Hygiene-Air-Tower“ werden auf Grund ihrer Energiebilanz mit bis zu 25% staatlich bezuschusst. Zu beantragen bei der BAFA.
Weitere Infos erhalten Sie bei uns! Hotline: +49 (0)821 60 26 04 oder unter ed.rewot-ria-eneigyh@ofni
5.1.3 Umbauten an der RLT-Anlage
– Umbauten an der RLT-Anlage durch Zubau infektionsschutzgerechter Filterstufen;
– Einbau von Steuerung und Regelung für den bedarfsgerechten Betrieb der RLT-Anlage insbesondere mit CO2- Sensoren
Weitere Infos erhalten Sie bei uns! Hotline: +49 (0)821 60 26 04 oder unter ed.rewot-ria-eneigyh@ofni